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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt
Altersgruppe | Euro |
---|---|
0–3 Jahre | € 197,00 |
3–6 Jahre | € 253,00 |
6–10 Jahre | € 326,00 |
10–15 Jahre | € 372,00 |
15–19 Jahre | € 439,00 |
19-28 Jahre | € 550,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 26. November 2014