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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2014:
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Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?
Eine Gruppenpraxis kann nur von mind. zwei Personen, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind, gebildet werden. Artikel lesen
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Was ändert sich ab Juli?
4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum. Artikel lesen
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Sonderklassegebühren bei Ärzten
Ärzte, die Patienten behandeln, die in einer höheren Verpflegungsklasse versichert sind, erhalten im Regelfall eine Sondergebühr. Artikel lesen
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Planen Sie einen Grundstücksverkauf?
Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. Artikel lesen
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Wieviel dürfen Studenten verdienen?
Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen. Artikel lesen
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Kulturlinks
Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. Artikel lesen
Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden
Angestellte Ärzte müssen freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten der jeweiligen Landesärztekammer melden. Die Ärztekammern melden die selbständige Tätigkeit dann der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Einkünfte aus ärztlichen Tätigkeiten, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis heraus bezogen werden, führen bei Ärzten zu einer Pflichtversicherung im FSVG (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger).
Solche ärztliche Nebentätigkeiten sind z.B.
- die Tätigkeit als Betriebsarzt
- Ärztenotdienst auf Honorarbasis
- Ordinationsvertretungen
- freiberufliche Tätigkeiten an Privatkrankenanstalten oder Sanatorien
Eine ärztliche Nebentätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Eine Bestätigung darüber muss der Ärztekammer übermittelt werden, außer die Nebentätigkeit beschränkt sich auf Vertretungstätigkeiten.
Nicht nur der Beginn dieser Tätigkeiten muss gemeldet werden, sondern auch die Einstellung der ärztlichen Nebentätigkeit muss bekannt gegeben werden. Auf den Webseiten der meisten Landesärztekammern gibt es Formulare, mit der die Meldungen einfach erledigt werden können.
Hinweis: Für Sonderklassegebühren gelten eigene Regelungen.
Nichtärztliche Nebentätigkeit
Bei nichtärztlichen Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Regeln. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach der Form der Beschäftigung. Der Arzt kann nebenbei ein echter bzw. freier Dienstnehmer oder auch ein neuer Selbständiger sein. Nichtärztliche Nebentätigkeiten sind z.B. das Abhalten von Vorträgen oder das Schreiben von Büchern.
Stand: 27. Mai 2014