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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2005:
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Neuerungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Beurteilung von ärztlichen Gutachten
Ab 1.1.2005 hätte aufgrund zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die umsatzsteuerliche Behandlung von ärztlichen Gutachten in den Umsatzsteuerrichtlinien neu geregelt werden sollen. Die EuGH-Urteile sehen eine Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten vor. Artikel lesen
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Abzugsfähigkeit der Kosten einer Studien- und Fortbildungsreise bei zugleich privaten Programmpunkten
Die Kosten einer Studienreise (Taggeld, tatsächliche Übernachtungskosten bzw. Nächtigungsgeld, tatsächliche Fahrtkosten bzw. Kilometergeld und Kursgebühr) sind nur dann abzugsfähig, wenn sie überwiegend beruflich veranlasst sind. Allgemein interessierende (private) Programmpunkte dürfen dabei nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Artikel lesen
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Berechnung des Tag- und Nächtigungsgeldes bei Inlandsreisen
Die Tag- und Nächtigungsgelder können unter den nachfolgenden Voraussetzungen steuerfrei belassen bzw. als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Artikel lesen
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Die EU-Quellensteuer-Richtlinie wird ab 1.7.2005 in Kraft treten
Ab 1.7.2005 wird höchstwahrscheinlich EU-weit und in den westeuropäischen Drittländern die EU-Quellensteuer eingehoben. Diese soll sicherstellen, dass die im Ausland vereinnahmten Zinszahlungen eines EU-Bürgers entweder automatisch an sein Heimat-Finanzamt gemeldet werden oder im Staat der Zinszahlung einer EU-Quellensteuer unterliegen. Artikel lesen
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Beschleunigung der Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse ab 1.7.2005
Ab 1.7.2005 wird Arbeitgebern, die bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) säumig sind, die Kasse zwangsweise zugewiesen. Artikel lesen
PKW-Angemessenheitsgrenze von € 34.000,-- bleibt bis 2004 aufrecht
Wie wir bereits in unserer Frühlingsausgabe berichteten, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) die starre Angemessenheitsgrenze von € 34.000,-- aus dem Jahr 1991 nicht mehr anerkannt. Mittels KFZ-Verbraucherpreisindex valorisiert würde sich für das Jahr 2003 eine Grenze von € 40.222,-- und für 2004 eine Grenze von € 41.015,-- ergeben. Gegen diesen Bescheid hat das Finanzministerium Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben und gewonnen.Die Angemessenheitsgrenze bleibt daher bis zur Veranlagung 2004 bei € 34.000,--. Unverändert bleibt aber die in Verordnungsform erlassene Regelung, dass die Angemessenheitsgrenze ab der Veranlagung 2005 auf € 40.000,-- angehoben wird.
Stand: 15. Mai 2005