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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2005:
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Neuerungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Beurteilung von ärztlichen Gutachten
Ab 1.1.2005 hätte aufgrund zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die umsatzsteuerliche Behandlung von ärztlichen Gutachten in den Umsatzsteuerrichtlinien neu geregelt werden sollen. Die EuGH-Urteile sehen eine Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten vor. Artikel lesen
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Abzugsfähigkeit der Kosten einer Studien- und Fortbildungsreise bei zugleich privaten Programmpunkten
Die Kosten einer Studienreise (Taggeld, tatsächliche Übernachtungskosten bzw. Nächtigungsgeld, tatsächliche Fahrtkosten bzw. Kilometergeld und Kursgebühr) sind nur dann abzugsfähig, wenn sie überwiegend beruflich veranlasst sind. Allgemein interessierende (private) Programmpunkte dürfen dabei nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Artikel lesen
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Die EU-Quellensteuer-Richtlinie wird ab 1.7.2005 in Kraft treten
Ab 1.7.2005 wird höchstwahrscheinlich EU-weit und in den westeuropäischen Drittländern die EU-Quellensteuer eingehoben. Diese soll sicherstellen, dass die im Ausland vereinnahmten Zinszahlungen eines EU-Bürgers entweder automatisch an sein Heimat-Finanzamt gemeldet werden oder im Staat der Zinszahlung einer EU-Quellensteuer unterliegen. Artikel lesen
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Beschleunigung der Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse ab 1.7.2005
Ab 1.7.2005 wird Arbeitgebern, die bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) säumig sind, die Kasse zwangsweise zugewiesen. Artikel lesen
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PKW-Angemessenheitsgrenze von € 34.000,-- bleibt bis 2004 aufrecht
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22.12.2004 entschieden, dass die Angemessenheitsgrenze bis zur Veranlagung 2004 nicht angepasst werden muss. Artikel lesen
Berechnung des Tag- und Nächtigungsgeldes bei Inlandsreisen
Das absetzbare Tagesgeld für Inlandsreisen beträgt ab einer Reisedauer von mehr als 3 Stunden für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von € 26,40, dh. € 2,20 pro angebrochene Stunde. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Tagessatz von € 26,40 zu.
Nächtigungsgeld steht nur dann steuerfrei zu, wenn
tatsächlich genächtigt wird. Der Umstand der Nächtigung ist grundsätzlich
belegmäßig nachzuweisen.
Bei Entfernungen von mindestens 120 Kilometern können pauschal €
15,00 pro Nacht steuerfrei belassen werden.
Beispiel: Eine Dienstreise beginnt um 8 Uhr des ersten Tages und
endet um 16:30 Uhr des zweiten Tages. Neben dem Tagesgeld von € 26,40 für
24 Stunden und von € 19,80 (= 9/12 von 26,40 €) ist ein nachgewiesener
Nächtigungsaufwand einschließlich Frühstück Betriebsausgabe bzw.
steuerfrei. Wird der Nächtigungsaufwand nicht nachgewiesen, so sind €
15,00 Betriebsausgabe bzw. steuerfrei.
Stand: 15. Mai 2005