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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2017:
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Was sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin?
Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Artikel lesen
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Wie kann ich den Beschäftigungsbonus nutzen?
Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt. Artikel lesen
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Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können. Artikel lesen
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Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation
Der Patient, als klagende Partei, vereinbarte einen Operationstermin, nachdem die medizinischen Möglichkeiten und Alternativen mit dem behandelnden Arzt besprochen wurden. Artikel lesen
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Kulturlinks – Herbst 2017
Im Herbst 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! Artikel lesen
Wie sind die Kosten für die Ordinationshomepage abschreibbar?
Beauftragen Sie eine Werbeagentur mit der Erstellung einer neuen Website für Ihre Ordination, so sind die Anschaffungskosten nicht sofort zur Gänze absetzbar, sondern als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und abzuschreiben.
Der Zeitpunkt der Aktivierung wird grundsätzlich jener sein, wenn das Design der Homepage fertiggestellt ist und die Website mit allen Funktionen und Inhalten online gestellt wurde (Zeitpunkt der Inbetriebnahme).
Die Abschreibungsdauer wird bestimmt durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und ist durch Schätzung bzw. anhand von Erfahrungswerten festzulegen (z. B. drei Jahre).
Wird die Homepage selbst erstellt, ist diese nicht zu aktivieren. Personal- und sonstige Sachkosten sind dann laufender Aufwand.
Die laufende Wartung, Behebung von nachträglich erkannten Fehlern und Aktualisierungen (wie beispielsweise das Einpflegen von Daten einer neuen Ordinationsgehilfin) sind sofort absetzbar.
Laut Einkommensteuerrichtlinien führt eine wesentliche Verbesserung oder Erweiterung der Homepage wiederum zu aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand, der ebenfalls auf drei Jahre abzuschreiben ist.
Auch die Domain-Adresse für Ihre Ordinationshomepage ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Aufwendungen für die Anschaffung sind zu aktivieren und in der Regel nicht abnutzbar. Die laufenden Aufwendungen aus der Benützung der Domain sind allerdings sofort abzugsfähig.
Stand: 1. September 2017