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Steuernews für Ärzte
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Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2005:
-
Was bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen zu beachten ist
Im Zuge von Außenprüfungen (frühere Bezeichnung: Betriebsprüfungen) und Sozialversicherungsprüfungen werden immer wieder Verträge mit nahen Angehörigen mangels Fremdüblichkeit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht anerkannt. Artikel lesen
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Umsatzsteuerliche Beurteilung von ärztlichen Gutachten und Schönheitsoperationen nun fix geregelt
Nach langem Ringen mit der Ärztekammer hat das Finanzministerium die um-satzsteuerliche Beurteilung ärztlicher Gutachten nun erlassmäßig neu geregelt. Die im Erlass angeführte Auflistung der Gutachten, die der 20 %igen Umsatzsteuer (USt) unterliegen, wurde erweitert. Weiters wurden auch die Unsicherheiten hinsichtlich der ästhetisch-plastischen Leistungen beseitigt. Artikel lesen
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Die Steuerbegünstigung der Wohnbauanleihen fällt vorerst nicht!
Das Finanzministerium hat die Pläne zur Abschaffung der Steuerbegüns- tigung von Wohnbauanleihen vorerst zurückgestellt. Artikel lesen
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Was gehört zu den Betriebsausgaben?
Grundsätzlich ist keine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und kürzen den Gewinn. Eine Überprüfung unter dem Aspekt der Notwendigkeit und Angemessenheit ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, auch unzweckmäßige oder vermeidbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb sind grundsätzlich abzugsfähig. Artikel lesen
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Antiquitäten im Steuerrecht
Eine Betriebsausgabe, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst ist, wird grundsätzlich nicht auf ihre Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit überprüft. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind unter anderem Antiquitäten. Artikel lesen
Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Voraussetzungen für den Anspruch auf KBG:
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind;
- Anspruch auf Familienbeihilfe:
Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben grundsätzlich dann Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr minderjähriges Kind, wenn dieses bei ihnen haushaltszugehörig ist (Kinder im Sinne des Gesetzes sind hiebei die Nachkommen, die Wahlkinder und deren Nachkommen, die Stiefkinder und Pflegekinder). - Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Zuverdienst darf die Grenze von € 14.600,-- pro Jahr nicht übersteigen.
Achtung
Kinderbetreuungsgeld gebührt immer nur für das jüngste Kind. Wird in
der
Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, so endet der Anspruch für das
ältere Kind (gilt auch für den zweiten Elternteil). Das
Kinderbetreuungsgeld wird dann für das Neugeborene ausbezahlt.
Höhe des KBG
Das Kinderbetreuungsgeld beträgt täglich € 14,53, das macht monatlich
rund € 436,--
aus. Für Alleinerziehende oder einkommensschwache Familien gibt es einen
Zuschuss zum KBG, der € 6,06 pro Tag und somit rund € 181,-- im Monat
beträgt.
Stand: 15. August 2005