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Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2005:
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Was bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen zu beachten ist
Im Zuge von Außenprüfungen (frühere Bezeichnung: Betriebsprüfungen) und Sozialversicherungsprüfungen werden immer wieder Verträge mit nahen Angehörigen mangels Fremdüblichkeit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht anerkannt. Artikel lesen
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Umsatzsteuerliche Beurteilung von ärztlichen Gutachten und Schönheitsoperationen nun fix geregelt
Nach langem Ringen mit der Ärztekammer hat das Finanzministerium die um-satzsteuerliche Beurteilung ärztlicher Gutachten nun erlassmäßig neu geregelt. Die im Erlass angeführte Auflistung der Gutachten, die der 20 %igen Umsatzsteuer (USt) unterliegen, wurde erweitert. Weiters wurden auch die Unsicherheiten hinsichtlich der ästhetisch-plastischen Leistungen beseitigt. Artikel lesen
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Was gehört zu den Betriebsausgaben?
Grundsätzlich ist keine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und kürzen den Gewinn. Eine Überprüfung unter dem Aspekt der Notwendigkeit und Angemessenheit ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, auch unzweckmäßige oder vermeidbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb sind grundsätzlich abzugsfähig. Artikel lesen
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Antiquitäten im Steuerrecht
Eine Betriebsausgabe, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst ist, wird grundsätzlich nicht auf ihre Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit überprüft. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind unter anderem Antiquitäten. Artikel lesen
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Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Für Geburten ab 1. Jänner 2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld (KBG) das bisherige Karenzgeld. Das KBG ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung gewährt wird. Artikel lesen
Die Steuerbegünstigung der Wohnbauanleihen fällt vorerst nicht!
Das Ministerium wird nach massiven Protesten volkswirtschaftliche Studien anstellen, um die Auswirkungen der Abschaffung der Steuerbegünstigung zu untersuchen.
Der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sah vor, dass ab 1.
September 2005
neu emittierte Wohnbauanleihen steuerlich nicht mehr begünstigt
werden.
Die steuerliche Begünstigung der Wohnbauanleihen besteht darin, dass die
Ka-
pitalerträge aus Wohnbaudarlehen mit einer Verzinsung bis zu 4% des
Nennbetrages der Aktien von der KESt befreit sind.
Weiters können bei der Erstanschaffung Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Stand: 15. August 2005